51 IN 114/11 – In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen des Zahnarztes Dr. med. dent. Tancred Wolfgang Baier, Poststraße 34 a, 23669 Timmendorfer Strand, wird zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen

gem. §21 InsO heute um 09.10 Uhr angeordnet: Es wird die vorläufige Insolvenzverwaltung  angeordnet. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird bestellt: Rechtsanwalt Reinhold Schmid-Sperber, Westring 455, 24118 Kiel.
Es wird gemäß § 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO angeordnet, das Verfügungen des Schuldners nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. Dem Schuldner ist insbesondere die Einziehung von Außenständen untersagt.  Drittschuldner haben ihre Verbindlichkeiten gegen dem Schuldner bei Fälligkeit unter Angabe des vorstehenden Beschlusses an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu entrichten.
Eutin 04.05.2011     Amtsgericht

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